In Österreich darf die Behandlung von Tieren nur durch Tierärzte duchgeführt werden. Aus diesem Grund ist auch die osteotherapeutische Behandlung Tierärzten vorbehalten (siehe auch Tierärztegesetz)
Indikationen für eine osteopathische Behandlung
- Steifheit u. Widersetzlichkeit gegen die Reiterhilfen
 - Lahmheiten ohne orthopädischen Befund
 - Bewegungseinschränkungen
 - Taktfehler
 - mangelnde Arbeitsbereitschaft
 - Rückenprobleme
 - Sattel- oder Gurtenzwang
 - nach Verletzungen
 - nach einer längeren Verletzungspause
 - nach Operationen
 - bei suboptimaler Leistung
 - nach einem Sturz
 - bei einem Pferd, das sich schlecht die Beine aufheben lässt (Probleme beim Hufschmied)
 - bei einer schlechten Kopf,- Hals- und/oder Schweifhaltung in Ruhe und/oder in Bewegung
 - nach Geburtskomplikationen
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		zur vorbeugenden Gesunderhaltung und Leistungsoptimierung besonders bei Sportpferden