In Österreich darf die Behandlung von Tieren nur durch Tierärzte duchgeführt werden. Aus diesem Grund ist auch die osteotherapeutische Behandlung Tierärzten vorbehalten (siehe auch Tierärztegesetz)
Indikationen für eine osteopathische Behandlung
- Steifheit u. Widersetzlichkeit gegen die Reiterhilfen
- Lahmheiten ohne orthopädischen Befund
- Bewegungseinschränkungen
- Taktfehler
- mangelnde Arbeitsbereitschaft
- Rückenprobleme
- Sattel- oder Gurtenzwang
- nach Verletzungen
- nach einer längeren Verletzungspause
- nach Operationen
- bei suboptimaler Leistung
- nach einem Sturz
- bei einem Pferd, das sich schlecht die Beine aufheben lässt (Probleme beim Hufschmied)
- bei einer schlechten Kopf,- Hals- und/oder Schweifhaltung in Ruhe und/oder in Bewegung
- nach Geburtskomplikationen
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zur vorbeugenden Gesunderhaltung und Leistungsoptimierung besonders bei Sportpferden